Ist bei dir schonmal ein Paket beschädigt angekommen? Das ist meistens kein Problem, denn die meisten Firmen tauschen aus Kulanz sehr schnell um. Doch wie sieht das eigentlich bei Firmen aus? Wer haftet hier für beschädigte Waren im Transport? Muss man für jeden Transport einen komplizierten Vertrag aushandeln?
simpleclub erklärt dir ganz einfach wie Speditionsverträge simple vereinbart werden.
Speditionsvertrag nach ADSp einfach erklärt
Die "Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen" (ADSp) sind ein wichtiger Standardvertrag, der zwischen einem Speditionsunternehmen und seinem Kunden geschlossen wird. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen und Rechte, die im Zusammenhang mit der Beförderung von Gütern zwischen Verlader und Empfänger gelten.
Laut ADSp ist ein Speditionsvertrag ein Vertrag, bei dem der Spediteur die Beförderung von Gütern von A nach B übernimmt und dafür vom Auftraggeber ein vereinbartes Entgelt erhält.
Die ADSp legen fest, wann und wie der Spediteur bei einem Transportschaden ersatzpflichtig ist.
Der Vertrag enthält auch wichtige Bestimmungen zu Themen wie Frachtberechnung, Verpackung, Lagerung und Zollabfertigung. Darüber hinaus werden in dem Vertrag auch Lieferzeiten, Transportbedingungen (z. B. Luft- oder Seefracht), Versicherungsschutz und Zahlungsbedingungen geregelt. Es ist daher wichtig, dass der Vertrag sorgfältig geprüft wird, um eine reibungslose Beförderung von Gütern sicherzustellen.
Definition der ADSp
ADSp steht für "Allgemeine Deutsche Speditionsbedingungen" und ist ein Standardvertrag, der zwischen einer Spedition und ihrem Kunden geschlossen wird.
Speditionsverträge
Der Speditionsvertrag wird zwischen dem Auftraggeber (auch Versender genannt) und dem Spediteur (auch Absender genannt) geschlossen. Die Grundlage für diesen Vertrag ist das HGB.
Allgemeine Deutsche Speditionsbedingungen (ADSp)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen, die der Verwender an die andere Vertragspartei stellt.
Die AGBs in der Speditionsbranche sind die ADSp, die von den verschiedenen Vertretern der verladenden Wirtschaft ausgehandelt wurden. Sie haben dadurch den Rechtscharakter von fertig bereitliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies hat den Vorteil, dass sie nicht bei jedem Vertragsschluss verhandelt werden müssen. Sie werden bei bestehenden Vertragsbeziehungen unter Kaufleuten stillschweigend anerkannt. Der Spediteur muss dem Auftraggeber lediglich einen Hinweis, auf die vom HGB abweichenden Haftungshöchstbeträge, geben.
Geltungsbereich der ADSp
Grundsätzlich gelten die ADSp bei allen Verkehrsverträgen, zwischen einem Spediteur und einem Auftraggeber.
Obwohl sie für Deutschland konzipiert sind und hier meist Anwendung finden, können die ADSp auch in internationalen Transporten genutzt werden.
Die ADSp gelten nicht für Geschäfte unter Privatpersonen. Ausgeschlossen sind auch weitere Geschäfte, die wir in folgender Tabelle erläutern.
Verpackungsarbeiten | Gemeint sind hier Geschäfte, bei dem Güter ausschließlich verpackt werden sollen. Damit die ADSp gelten muss der Transport im Vordergrund stehen. Verpackung kann durchaus Nebenaufgabe sein. |
Abzuschleppende Güter | Güter die vorher geborgen werden, zum Beispiel Autos, die eine Panne haben. |
Umzugsgut | Beförderung und Lagerung von Umzugsgut im Sinne des §451 HGB. Hier sind zum Beispiel Möbel gemeint, wenn man in eine neue Immobilie umzieht. |
Akten | Gemeint ist die Lagerung und Digitalisierung von Akten und Dokumenten. |
Schwertransporte | Gemeint sind hier Schwer- und Großtransporte, Kranleistungen und Montagearbeiten. |
Pflichten des Auftragsgebers nach ADSp
Der Auftraggeber hat nach ADSp eine Informationspflicht über alle wesentlichen Faktoren. Das heißt, er muss dem Spediteur alle Informationen mitteilen, damit dieser den Auftrag bestmöglich bearbeiten kann. Dazu zählen:
- Adressen
- Art und Beschaffenheit des Gutes
- Das Rohgewicht (inklusive Verpackung und vom Auftraggeber gestellte Lademittel) oder die anders angegebene Menge
- Kennzeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke
- Besondere Eigenschaften des Gutes (wie lebende Tiere, Pflanzen, Verderblichkeit)
- Der Warenwert (z.B. für zollrechtliche Zwecke oder eine Versicherung des Gutes nach Ziffer 21)
- Lieferfristen
In besonderen Fällen kommen hier noch Informationen hinzu:
- Rechtliche Verpflichtungen, wie Zollbestimmungen, vor allem bei außenwirtschaftlichen Transporten
- Seerechtliche Bestimmungen bei Seebeförderung
- Gewerbliche Schutzrechte, wenn zum Beispiel Lizenzen einer dritten Partei
- Technische Anforderungen bei besonderer Ladungssicherheit
Sollte es sich um Gefahrengüter oder besonders wertvolle und somit diebstahlgefährdete Güter handeln, muss der Auftraggeber dies schriftlich mitteilen.
Zudem hat er die Pflicht nötige Dokumente zur Verfügung zu stellen und die Packungen ordentlich zu kennzeichnen.
Nach erfolgreicher Lieferung der Waren ist der Auftraggeber verpflichtet für die Bezahlung des Spediteurs zu sorgen. Dies gilt auch, wenn nach Incoterms der Empfänger die Kosten trägt. Der Spediteur hat sogar das Recht dies in seiner Landeswährung oder Euro zu verlangen. Sollte der Auftraggeber nicht zahlen, hat der Spediteur laut ADSp ein Pfandrecht auf die Waren.
Pflichten des Spediteurs nach ADSp
Der Spediteur unterliegt nach Annahme des Auftrags einiger Sorgfaltspflichten.
- Er hat den Auftrag auf Machbarkeit und Mängel zu prüfen.
- Fahrzeuge, Lademittel und Ladungssicherheit muss in einwandfreien Zustand sein und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Besonders bei gefährlichen Gütern ist hierauf zu achten.
- Das eingesetzte Personal sollte geschult und geeignet sein.
- Bei grenzüberschreitenden Aufträgen muss der Spediteur die Zollabfertigung vornehmen.
Der Spediteur hat ebenfalls eine Informationspflicht bei Güter- oder Verspätungsschäden.
Der Spediteur muss ebenfalls eine Versicherung abschließen, wenn dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
Wenn ein Transportweg mehrere Schnittstellen umfasst, ist der Spediteur verpflichtet die Waren auf Beschädigung und Vollständigkeit an jeder Schnittstelle zu prüfen. Eine Schnittstelle liegt dann vor, wenn die Waren auf ein anderes Transportmittel geladen oder der Besitz zu einer anderen Person übergeht. Auch die Zwischenlagerung sowie Übernahme und Ablieferung gilt als Schnittstelle.
Bei Ablieferung der Ware muss der Spediteur die Übernahme des Gutes quittieren.
Haftung bei Speditionsverträgen
Grundsätzlich ist die Haftung bei Speditionsverträgen im HGB geregelt.
Die Haftungsregelung in den ADSp sind zwar gleich, jedoch sind die Haftungshöchstgrenzen anders festgelegt.
Nachzulesen ist das in unserem Kapitel Rechte und Pflichten von Spediteur & Frachtführer.
Zusammenfassung zu dem Speditionsvertrag nach ADSp
Die ADSp sind die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen. Sie fungieren als AGBs für die Sepditionsbranche.
Sie gelten bei allen Verträgen, bei denen ein Spediteur Auftragnehmer ist. Ausgeschlossen sind ausdrücklich Geschäfte unter Privatpersonen und:
- Verpackungsarbeiten
- Abzuschleppende Güter
- Umzugsgüter
- Akten und
- Schwertransporte
Die ADSp regeln die Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Darunter zählt die Informationspflicht, bei der er dem Spediteur alle wichtigen Informationen mitteilen muss, die dieser für den Auftrag benötigt. Der Auftraggeber muss außerdem die Ware rechtzeitig zur Verfügung stellen, die Bezahlung des Spediteurs regeln und sich darum kümmern, dass die Ware abgenommen wird.
Der Spediteur hat hingegen eine Sorgfaltspflicht den Auftrag zu prüfen, geeignetes Personal und Material zum Transport zu besorgen, und die Zollabfertigung zu übernehmen.
Er hat außerdem die Pflicht die Waren bei allen Schnittstellen zu überprüfen und Schäden oder Verlust sofort mitzuteilen.
Im Schadensfall deckeln die ADSp den Haftungsschaden des Spediteurs.