Bestimmt hast du in deinem privaten Umfeld schonmal von der Haftpflichtversicherung gehört. Sie schützt Privatpersonen, wenn diese zum Beispiel das Eigentum von anderen beschädigt haben.
Doch wie schützen sich eigentlich Speditionsunternehmen vor der Haftung? Was passiert wenn Güter während des Transports durch einen Frachtführer kaputt gehen?
simpleclub hilft dir zu verstehen, wie Spediteure Güter absichern.
Haftungsversicherung einfach erklärt
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Regelung zur Haftung von Speditionen, das sogenannte Frachtrecht. Dieses regelt, dass Speditionen für Schäden haften, die während des Transports entstehen. Dabei haftet die Spedition jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag pro Kilogramm Gewicht der Ware. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und wird auch als Haftungshöchstbetrag bezeichnet.
Um sich vor höheren Schäden zu schützen, schließen Speditionen eine Haftungsversicherung ab. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die nicht über den gesetzlichen Haftungshöchstbetrag hinausgehen. So sind sowohl die Spedition als auch der Kunde vor finanziellen Verlusten geschützt.
Natürlich gibt es auch bei der Haftungsversicherung Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungsunternehmen. Manche bieten eine höhere Deckungssumme an als andere und auch die Kosten können unterschiedlich sein. Es lohnt sich also, vor dem Transport genau zu prüfen, welche Versicherung die Spedition anbietet und welche Leistungen inbegriffen sind.
Haftungsversicherung Definition
Eine Haftungsversicherung schützt vor den Kosten von Schadensersatzforderungen eines Auftraggebers. Diese können aufgrund von Schäden entstehen, die durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzansprüche sowie für Gerichts- und Anwaltskosten. Sie wird in verschiedenen Bereichen wie Spedition, Handwerk oder Bauwesen eingesetzt.
Güter und Haftung absichern
Bei dem Einsatz eines Spediteurs werden im nationalen Güterverkehr meist die ADSp (Allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen verwendet). Hier werden einige der üblichen Geschäftsbedingungen geregelt. Diese könnt ihr in unserem Kapitel zu den ADSp nachlesen. Eine der wichtigsten Regelungen ist die Haftung im Schadensfall. Damit ist gemeint, dass der Spediteur bzw. der Frachtführer für mögliche Schäden an der Ware aufkommen. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, verlangt der Auftraggeber einen Schadensersatz.
Haftungsversicherung
Die Haftung des Spediteurs ist nach ADSp begrenzt. Die genauen Grenzen findest du in dem Kapitel Rechte und Pflichten von Spediteur und Frachtführer. Auch innerhalb der Grenzen können die Schadensersatzforderungen zu großem finanziellen Risiko führen. Bei dem Spediteur kann es hier zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, was sowohl er als auch der Auftraggeber vermeiden wollen. Deshalb ist es meist Voraussetzung für die Gültigkeit der ADSp, dass eine Haftungsversicherung besteht.
Die Haftungsversicherung ist eine Versicherung, die den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzforderungen schützt, die aufgrund von Schäden entstehen können, die durch den Versicherungsnehmer oder eine von ihm beauftragte Person verursacht wurden.
Kurz gesagt: Kommt es zu Schadensersatzforderungen durch einen Schaden, den der Spediteur oder der eingesetzte Frachtführer herbeigeführt haben, zahlt die Haftungsversicherung.
Diese Versicherung wird auch Verkehrshaftungsversicherung genannt. Die Basis bieten die Bedingungen, die durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DTV) festgelegt wurde.
Bedingungen der Haftungsversicherung
Zwar geben die DTV- Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen einen gewissen Rahmen, doch die einzelnen Versicherungsbedingungen können individuell festgelegt werden aufgrund der Vertragsfreiheit. Meist funktionieren die Versicherungen aber mit dem Bausteinprinzip. So können einzelne Vertragsbedingungen auf die Anforderungen des Versicherungsnehmers angepasst werden.
Tatigkeitsfeld (Straße, Luft, Seefracht) | Bei Abschluss der Versicherung muss der Versicherungsnehmer sein Tätigkeitsfeld genau beschreiben, damit die Versicherung das Risiko abschätzen kann. Nimmt der Versicherungsnehmer ein neues Tätigkeitsfeld auf, ist dies innerhalb eines Monats der Versicherung mitzuteilen. |
Versicherungsleistung | Die Versicherungsleistung bezeichnet die Höhe der Schadensersatzforderungen, die die Versicherung zahlt. Die Versicherungsleistung wird meist gedeckelt pro
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Prämienzahlung | Die Prämienzahlung stellt die Gebühr dar, die der Versicherungsnehmer an die Versicherung zahlen muss. Dies richtet sich nach den anderen Kriterien. Die Versicherungsunternehmen stehen hier in starker Konkurrenz. |
Versichungsausschlüsse
Ausgeschlossen aus der Versicherung sind Schäden durch/an:
- Naturkatastrophe
- Krieg, Aufruhr, etc.
- Streik Aussperrung, terroristische Gewaltakte oder politische Handlung
- Beschlagnahmung oder sonstige Eingriffe durch Polizei, Zoll oder strafähnliche Ansprüche
- Umzugsgüter, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Edelmetalle, Dokumente, etc.
- Lebende Tiere und Pflanzen
- Nichterfüllung der Leistungspflicht (Eigenschäden)
- Innerer Verderb der Waren
- Ansprüche aus Personenschäden oder dem Carnet TIR-Verfahren
- Vorsätzliche Schäden (z.B. bei Versicherungsbetrug)
Ausgeschlossen sind Verträge für Beförderung und Lagerung von:
- Bestimmten Gütern (zum Beispiel diebstahlgefährdete Güter)
- Selbsteintritt in Schifffahrt, Luft und Eisenbahn
- Umzugsgut
- Schwergut, Großraumtransport, Kran- und Montagearbeiten
- Abzuschleppende oder zu bergende Güter
- Produktionsleistungen
Leistung der Versicherung
Durch die Versicherung sind folgende Kosten abgedeckt:
- Schadenersatzansprüche
- Gerichts- und Verhandlungskosten
- Schäden durch große Haverie (Seewurf der Güter, Flutung der Laderäume, etc.)
- Beförderungsmehrkosten durch Umleitung
- Bergungs-, Vernichtungs- und Beseitigungskosten von beschädigten Gütern
Damit die Versicherung die Kosten übernimmt, muss der Versicherte den Schaden korrekt innerhalb eines Monats melden und wenn möglich Folgeschäden abwenden. Dafür braucht das Versicherungsunternehmen alle Dokument, sowie eine Anzeige bei der Polizei oder den Havariekommissaren bei Diebstahl oder Verkehrsunfall.
Weitergehender Versicherungsschutz
Innerhalb von Deutschland werden fast immer die ADSp als Grundlage genutzt. Gibt es von diesen Regel abweichende Geschäftsbedingungen zum Beispiel im Ausland, kann die Versicherung auch für diese gelten, wenn dies von der Versicherung bestätigt wird.
Will der Auftraggeber, dass die Güter auch über die Haftung des Spediteurs abgesichert ist, so muss eine separate Transportversicherung abgeschlossen werden. Hierzu findest du weiter Informationen in unserem Kapitel Transportversicherung. Die Transportversicherung kann sowohl vom Verkäufer einer Ware, als auch vom Käufer abgeschlossen werden. Ebenfalls kann der Spediteur damit beauftragt werden. Bei den Incoterms CIF und CIP ist die Transportversicherung verpflichtend abzuschließen.
Zusammenfassung Haftungsversicherung
Die Haftungsversicherung gilt als wichtiges Instrument zur Risikominimierung in der Spedition und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftung in der Spedition richtet sich meist nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), die den Rahmen für die Haftung und das Haftungsrisiko der Speditionen festlegen.
Die Haftungsversicherung übernimmt unter anderem Schadenersatzansprüche und Gerichtskosten.
Um den optimalen Schutz zu erhalten, sollte die Versicherung auf die Anforderungen angepasst werden. Dazu eignet sich das Bausteinsystem, nach dem die notwendigen Tätigkeitsfelder und Versicherungssummen zusammengesetzt werden können. Dadurch errechnet sich die zu zahlende Prämie.
Vertragsarten, die in den ADSp ausgeschlossen sind, betreffen auch die Haftungsversicherung nicht. Zum Beispiel sind Umzugsgüter, Schwertransporte und Produktionsleistungen nicht abgesichert. Außerdem gibt es Ausschlüsse zu Schadenfällen durch Krieg, Terrorismus, politische Ereignisse, etc.