Seid ihr an einem Sonntag oder Feiertag mal auf der Autobahn gefahren und habt euch gewundert, warum so wenig LKWs unterwegs sind? Das liegt meist an dem gesetzlichen Fahrverbot. Doch wann gilt das Fahrverbot? Welche LKWs dürfen trotzdem fahren? Und wie lang darf ein Fahrer am Stück eigentlich den LKW lenken? simpleclub hilft dir das Fahrverbot und die Lenk- und Ruhezeiten beim Straßenverkehr zu verstehen.
Fahrverbote einfach erklärt
In Deutschland gilt seit 1956 ein gesetzliches Fahrverbot für den Straßenverkehr an Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagen in Ferienzeiten von 0 bis 22 Uhr für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Dieses Verbot soll die Lärmbelastung und die Verkehrsbelastung an den Wochenenden reduzieren. Ausgenommen von diesem Verbot sind unter anderem Fahrzeuge, die dringend benötigte Güter transportieren oder im Einsatz für Rettungsdienste oder Katastrophenschutz sind.
LKW-Fahrer unterliegen außerdem der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitregelung die sicherstellen soll, dass sie ausgeruht und konzentriert am Steuer sitzen. So dürfen sie täglich maximal neun Stunden am Steuer verbringen und müssen danach eine mindestens elfstündige Ruhepause einlegen. In einem Zeitraum von zwei Wochen darf außerdem die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden nicht überschritten werden. Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen hohe Bußgelder.
Fahrverbote Definition
Das Fahrverbot für den Straßenverkehr an Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagen in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen an diesen Tagen von 0 bis 22 Uhr nicht auf deutschen Straßen fahren dürfen.
Die Lenk- und Ruhezeit im Straßenverkehr stellen sicher, dass LKW-Fahrer ausgeruht und konzentriert am Steuer sitzen, indem sie die maximal zulässige Lenkzeit und die vorgeschriebene Ruhezeit regeln.
Erklärung zu Fahrverboten und Arbeitszeiten im Straßenverkehr
Fahrverbote
In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) ein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Das Fahrverbot gilt für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Es soll vor allem die Lärmbelästigung verringern.
Außerdem gibt es ein Fahrverbot an Samstagen während der Ferienzeiten an bestimmten Autobahnstrecken. Dieses Fahrverbot soll Staus und überlastete Straßen vorbeugen, da es zu Ferienzeiten oft zu hohem Verkehrsaufkommen kommt. Dieses Fahrverbot gilt vom 1. Juli bis 31. August von 7 Uhr bis 20 Uhr. Hierfür prognostiziert das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen jedes Jahr die stark befahrenen Autobahnabschnitte.
Ausnahmen vom Fahrverbot
Natürlich gibt es bestimmte Ausnahmen für diese Fahrverbote, um die Logistik für wichtige Güter sicherzustellen.
Kombinierter Güterverkehr von Schiene und Straße | Bei kombiniertem Verkehr von Schiene und Straßen dürfen Güter auch am Fahrverbot durchgeführt werden. Hier muss der nächstgelegene Verlade- bzw Entladebahnhof angesteuert werden, der nicht weiter als 200 km entfernt ist. |
Kombinierter Güterverkehr von Schiff und Straße | Bei kombiniertem Verkehr von Schiff und Straßen dürfen Güter auch am Fahrverbot durchgeführt werden. Hier muss der nächstgelegene Verlade- bzw Entladehafen angesteuert werden, der nicht weiter als 150 km entfernt ist. |
Beförderung von verderblichen Waren | Transport von frischen verderblichen Lebensmitteln, sowie die dadurch entstehenden Leerfahrten sind ebenfalls erlaubt. |
Besondere Ausnahmen | Für weitere Ausnahmen braucht es eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörden. |
Arbeitszeiten im Straßenverkehr
Die Arbeitszeiten sind an verschiedenen Stellen festgelegt.
- Das Arbeitszeitgesetz
- Die Fahrpersonalverordnung
- Die EG-Sozialvorschriften (Gelten in den meisten Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums)
- Das Europäische Übeinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Personal AETR (gilt in den meisten Ländern vom Atlantik bis zum Ural)
Die Richtlinien wurden inzwischen weitgehend angeglichen.
Lenkzeit und Lenkzeitunterbrechnung
Die Lenkzeit ist die Zeit, in der ein LKW-Fahrer tatsächlich am Steuer sitzt und das Fahrzeug bewegt, einschließlich kurzer Pausen, die im Zusammenhang mit der Fahrtätigkeit stehen, wie z.B. bei Ampeln oder Staus. Fahrpausen, die länger als 15 Minuten dauern oder aus anderen Gründen stattfinden, gehören nicht zur Lenkzeit, wenn der Fahrer dabei seinen Platz am Lenkrad verlässt.
Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten eingehalten werden. Diese kann auch in zwei Teile aufgeteilt werden: 15 Minuten Pause und 30 Minuten Pause, wobei hier erst die kurze dann die lange Pause gemacht werden muss.
Während einer Lenkzeitunterbrechung darf das Fahrpersonal keinen anderen Tätigkeiten nachgehen, wie zum Beispiel Be- und Entladen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Wartezeit schon als Lenkzeitunterbrechung zählen. Ebenfalls kann die Zeit auf dem Beifahrersitz, oder in der Schlafkabine als Pause zählen.
Nach jeder Pause von 45 Minuten beginnt eine neue Lenkzeit von 4,5 Stunden, selbst wenn die vorhergehende Lenkzeit kürzer war. Die Lenkzeitunterbrechung darf nicht auf die Ruhezeit angerechnet werden.
Tägliche Lenkzeit und Ruhezeit
Täglich ist die Lenkzeit begrenzt auf 9 Stunden. Zweimal in der Woche darf die Lenkzeit auf 10 Stunden erhöht werden, solang sie nicht der wöchentlichen Beschränkung im Wege stehen.
Die Ruhezeit, ist die Zeit, die dem Fahrenden komplett ungebunden zur Verfügung steht. Sowohl die Kabinenzeit, als auch die Zeit in der Arbeitsbereitschaft geleistet wird, zählt nicht als Ruhezeit. Die Ruhezeit kann nur in der Kabine verbracht werden, wenn eine Schlafkabine existiert.
Die tägliche Ruhezeit ist auf 11 Stunden festgelegt. Sie kann dreimal in der Woche auf 9 Stunden festgelegt werden, ohne dass es einen Ausgleich geben muss. Sie kann auch aufgeteilt werden, indem man in der ersten Pause drei Stunden Pause macht und in der zweiten neun Stunden.
Bei einer Doppelbesetzung, das heißt 2 Fahrer pro Fahrzeug, ist die Mindestruhezeit 8 Stunden innerhalb von 30 Stunden Arbeitszeit laut AETR (9 Stunden bei den EU-Sozialvorschriften).
Wöchentliche Lenk- und Ruhezeit
Die Lenkzeit pro Woche darf nicht länger als 56 Stunden betragen, und in zwei aufeinander folgenden Wochen nicht länger als 90 Stunden.
Die Ruhezeit ist 45 Stunden in der Woche. Sie kann auf 24 Stunden reduziert werden, allerdings nicht in zwei aufeinander folgenden Wochen. Ein Ausgleich der reduzierten Ruhezeit muss innerhalb von drei Wochen stattfinden.
Kontrollmöglichkeiten
Tachoscheibe
Als Beweismittel für die Fahrtenzeit werden die EG-Kontrollgeräte (auch Fahrtenschreiber genannt) genutzt. Dieses zeichnet die Fahrtzeit eines Fahrers auf einer Tachoscheibe auf. Für jeden Tag und für jeden Fahrer muss eine einzelne Scheibe benutzt werden.
Auf der Scheibe werden viele Informationen aufgezeichnet:
- Name des Fahrers und Kennzeichen des Kfzs
- Ort des Beginns und des Endes der Fahrt
- Anfangs-, End- und Gefahrene Kilometer
- Wegstrecke
- Fahr-, Arbeits- und Pausenzeiten
- sowie Geschwindigkeit
Jeder Fahrer muss die Tachoscheiben für die letzten 28 Tage mit sich führen. Für Tage, an denen keine Scheibe benutzt wird, braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers.
Digitaler Tachograph
Da die Tachoscheiben sehr manipulationsanfällig waren, werden sie nach und nach durch digitale Tachographen ersetzt. Seit 2006 ist dies sogar Pflicht in neuen Kfzs über 3,5 Tonnen Gesamtzulassung.
Für diese Geräte benötigt jeder Fahrer eine persönliche Fahrerkarte. Diese wird in den Tachograph am Armaturenbrett eingesetzt. Diese Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und speichert alle Daten, die relevant sind, um die Fahrtzeiten nachzuweisen.
Es gibt noch weitere Karten, die für den Tachographen relevant sind.
- Die Unternehmenskarte, mit der das Unternehmen die Daten abrufen kann.
- Die Kontrollkarten, mit der Kontrollbehörden den Tachographen auslesen können.
- Die Werkstattkarte, da das Unternehmen die Daten in regelmäßigen Abständen kontrollieren und aufbewahren muss.
Relevanz der Ruhezeiten
Doch wieso ist das Thema der Lenk- und Ruhezeit so relevant?
Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2021 über 1500 Verkehrstote durch Übermüdung , allerdings gibt es hier wahrscheinlich eine große Dunkelziffer. Es sind also nicht alle Fälle bekannt.
Auch eine Umfrage der European Transport Workers Federation (ETF) 2021 zeigte laut Deutschen Verkehrsicherheitsrats, dass 24 bis 26 Prozent der Busfahrerinnen und Busfahrer in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal am Steuer eingeschlafen waren. Bei den Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern waren es 30 Prozent.
Bei einer weiteren Untersuchung des DVR und der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) aus dem Jahr 2017 sagten sogar 46 Prozent von 353 befragten Lkw-Fahrern, dass sie mindestens schon einmal während der Fahrt eingenickt sind.
Das Problem wird leider oft unterschätzt. Deswegen muss der Gesetzgeber hier Regelungen treffen, um die Allgemeinheit zu schützen. Diese werden aber häufig nicht eingehalten, da die LKW Fahrer unter hohem Zeitdruck stehen.
Die Kontrollen werden durch das Bundesamt für Güterverkehr und der Polizei durchgeführt. 2015 wurden dabei über 500.000 Fahrzeuge kontrolliert. Knapp ein Viertel (26,4 % der deutschen und 21,2 % der ausländischen) Fahrzeuge wurde dabei beanstandet. Davon gingen knapp drei Viertel (74,4 %) auf Fahrpersonalrecht zurück.
Zusammenfassung Fahrverbote und Arbeitszeiten im Straßenverkehr
In Deutschland gilt für Sonn- und Feiertage ein gesetzliches Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Grund hierfür ist die Lärmreduzierung an freien Tagen.
Dieses Fahrverbot gilt auch an Samstagen in den Ferienzeiten auf bestimmten Autobahnabschnitten, um Staus zu vermeiden. Ausnahmen für diese Verbote gelten für den kombinierten Verkehr für Straße-Schiff und Straße-Schiene, sowie für verderbliche Lebensmittel und bei besonderen Genehmigungen durch die zuständigen Ämter.
Die Fahrtzeit für das Fahrpersonal wird vom Gesetzgeber stark reguliert, da eine Überlastung schnell zu Unfällen führen kann. Die meisten europäischen Staaten vom Atlantik bis zum Ural haben sich hier auf gemeinsame Regeln verständigt.
- Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von 45 Minuten eingelegt werden. Die sogenannte Fahrtzeitunterbrechung
- Die maximale Fahrtzeit am Tag beträgt 9 Stunden. Zweimal in der Woche kann auf 10 Stunden erhöht werden.
- Die tägliche Ruhezeit muss 11 Stunden betragen. Hier kann dreimal in der Woche auf 9 stunden reduziert werden.
- In der Woche darf die Lenkzeit nur 45 Stunden betragen. In zwei Wochen maximal 90 Stunden
- Die Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden in der Woche. Sie kann auf 24 Stunden reduziert werden, wenn es in den nächsten drei Wochen ausgeglichen wird. Die Reduzierung auf 24 Stunden ist nicht in zwei aufeinanderfolgenden Wochen möglich.
Zur Kontrolle kommen EG-Kontrollgeräte mit den sogenannten Tachoscheiben, oder digitale Tachographen zum Einsatz. Die Fahrenden und ihre Arbeitgeber müssen immer nachweisen können, wie viel gefahren wurde und ob die Ruhezeiten eingehalten wurden. Die zuständigen Behörden und die Polizei kontrollieren dies regelmäßig.