Forderungen und Verbindlichkeiten können sich aus den verschiedensten Gründen in ihrer Höhe verändern. Daher müssen sie regelmäßig bewertet werden. Weichen sie nach der Bewertung von der ursprünglichen Forderung oder Verbindlichkeit ab, so müssen diese Wertberichtigungen in der Buchführung sichtbar gemacht werden.
Bewertung von Forderungen
- einwandfreie Forderungen: Erwartung, dass die Forderung in voller Höhe beglichen wird
- zweifelhafte Forderungen: Zweifel, dass die Forderung in voller Höhe beglichen wird (z. B. weil ein Kunde in einem Insolvenzverfahren steckt) = Ausfallrisiko
- uneinbringliche Forderungen: Es ist safe, dass der Kunde gar nichts bezahlen wird
Wertberichtigungen von Forderungen
Zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen weichen wertmäßig von der ursprünglichen Forderung ab. Dies wird in der Buchführung mit Hilfe der Wertberichtigung (Nettowert!) sichtbar gemacht.
Uneinbringliche Forderungen
Vollabschreibung (= direkte Abschreibung) der Forderung zu dem Zeitpunkt, an dem der Forderungsausfall bekannt wird.
Zweifelhafte Forderungen
Einzelwertberichtigung (EWB) der Forderung am Bilanzstichtag
→ Buchungssatz: Einstellung in EWB (= Aufwandskonto) an EWB (Passivkonto)
Wertansatz laut HGB: "Wertberichtigung auf den wahrscheinlichen Wert der Forderung am Bilanzstichtag"
+ nach dem Niederstwertprinzip
Einwandfreie Forderungen
Pauschalwertberichtigung: Berücksichtigung eines allgemeinen Ausfallrisikos, also unvorhersehbare Zahlungsausfälle (Vorsichtsprinzip) → Anwendung eines Pauschalsatzes (nach Erfahrungswerten aus Forderungsausfällen der zurückliegenden Jahre) über mehrere Kunden hinweg
→ Buchungssatz: Einstellung in PWB an PWB
Bewertung von Verbindlichkeiten
- Disagio: Abschlag vom Nennwert bei Finanzprodukten (z. B. Darlehen), der einbehalten wird
- Valuta: Differenz, die durch einen schwankenden Wechselkurs, bei Umrechnung von Verbindlichkeiten in eine andere Währung, entstanden ist
Wertberichtigungen von Verbindlichkeiten
Abschreibung über die Differenz zum Bilanzstichtag