Der Arbeitsvertrag ist eine individuelle Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Ausbildungsvertrag ist dabei eine spezielle Vertragsform, welche nur bei Ausbildungen gilt. Dabei gilt dieser zwischen Ausbildungsunternehmen und Azubi.
Mindestinhalte
- Name und Anschrift des Vertragspartners
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- evtl. Dauer der Befristung
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbeschreibung
- Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes
- Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
- evtl. Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Weitere mögliche Inhalte:
- Wettbewerbsverbot
- freiwillige Sozialleistungen
- Dauer der Probezeit
Pflichten des Arbeitnehmers
Sind gleichzeitig die Rechte des Arbeitgebers
- Dienstleistungspflicht
- Schweigepflicht
Rechte des Arbeitnehmers
Sind gleichzeitig die Pflichten des Arbeitgebers
- Entgeltzahlung
- Gewährung von Urlaub
- Fürsorgepflicht
- Ausstellen von Arbeitszeugnissen
Besonderheit: Ausbildungsvertrag
Pflichten des Auszubildenden
Sind gleichzeitig Rechte des Ausbilders
- Lernpflicht
- Schulbesuch
- Führen eines Berichtsheftes
Rechte des Auszubildenden
Sind gleichzeitig die Pflichten des Ausbilders
- Erstellung des Ausbildungsplans
- Ausbildung gemäß Ausbildungsziel
- Freistellung für Unterricht und Prüfungen
- Bereitstellung von Ausbildungs- und Prüfungsmitteln