Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist eine individuelle Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Ausbildungsvertrag ist dabei eine spezielle Vertragsform, welche nur bei Ausbildungen gilt. Dabei gilt dieser zwischen Ausbildungsunternehmen und Azubi.


Mindestinhalte

  • Name und Anschrift des Vertragspartners
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • evtl. Dauer der Befristung
  • Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • evtl. Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen

Weitere mögliche Inhalte:

  • Wettbewerbsverbot
  • freiwillige Sozialleistungen
  • Dauer der Probezeit

Pflichten des Arbeitnehmers

Sind gleichzeitig die Rechte des Arbeitgebers

  • Dienstleistungspflicht
  • Schweigepflicht

Rechte des Arbeitnehmers

Sind gleichzeitig die Pflichten des Arbeitgebers

  • Entgeltzahlung
  • Gewährung von Urlaub
  • Fürsorgepflicht
  • Ausstellen von Arbeitszeugnissen

Besonderheit: Ausbildungsvertrag

Pflichten des Auszubildenden

Sind gleichzeitig Rechte des Ausbilders

  • Lernpflicht
  • Schulbesuch
  • Führen eines Berichtsheftes

Rechte des Auszubildenden

Sind gleichzeitig die Pflichten des Ausbilders

  • Erstellung des Ausbildungsplans
  • Ausbildung gemäß Ausbildungsziel
  • Freistellung für Unterricht und Prüfungen
  • Bereitstellung von Ausbildungs- und Prüfungsmitteln
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