Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn zwei gleichlautende Willenserklärungen vorliegen.
Inhalt
1. Art und Güte der Ware
Handelsüblicher Name + Beschaffenheit und Qualität
2. Menge der Ware
Menge + Mengenangabe
3. Lieferzeit
Vereinbarung über Fixkauf, Terminkauf oder Kauf auf Abruf
4. Zahlungsbedingungen
Vereinbarung über die Bedingungen der Zahlung
5. Kosten der Verpackung
Wer trägt die Kosten für die Verpackung?
6. Preis + Preisnachlässe
Mögliche Rabatte oder Skonto
7. AGB
Zusammenfassung der Konditionen, zu denen ein Unternehmen Verträge abschließt.
Arten
Kaufverträge können wir nach verschiedenen Kriterien aufteilen. Diese Kriterien spielen alle eine wichtige Rolle im Kaufvertrag. Es ist wichtig zu wissen, was die Kriterien sind und welche Ausprägungen sie haben können. Somit machen wir uns bewusst, um welche Art des Kaufvertrags es sich handelt.
Kriterien im Kaufvertrag sind:
- Rechtliche Stellung der Vertragspartner
- Art, Beschaffenheit und Qualität der Ware
- Lieferzeit
- Zahlungsbedingungen
- Erfüllungsort
Käuferrecht
Lieferungsverzug
= Die Ware kommt nicht dann an, wann wir es mit dem Lieferanten ausgemacht haben, sondern zu spät.
- Auf Lieferung bestehen
- Schadensersatz wegen Verzögerung (Verzögerungsschaden)
- Lieferung ablehnen
- Rücktritt vom Vertrag
- Schadensersatz statt Leistung
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Mangelhafte Lieferung
= Diese liegt dann vor, wenn die Ware fehlerhaft ist. Das nennen wir auch Schlechtleistung.
Nacherfüllungsanspruch:
→ Nachbesserung
→ Ersatzlieferung
→ Schadensersatz neben der Leistung
Verkäuferrecht
Zahlungsverzug
= Der Käufer verpflichtet sich, die Zahlung der Ware rechtzeitig vorzunehmen. Wenn das nicht passiert kommt es zum Zahlungsverzug. Den Zahlungsverzug nennen wir auch Nicht-Rechtzeitig-Zahlung.
Annahmeverzug
= Entsteht, wenn die Ware des Verkäufers vom Käufer nicht rechtzeitig angenommen wird.